EU ebnet den Weg für Tarifverhandlungen für Solo-Selbstständige

29.09.22

EU ebnet den Weg für Tarifverhandlungen für Solo-Selbstständige

UNI Europa begrüßt den Schritt der EU-Kommission, das Recht von Solo-Selbstständigen auf Tarifverhandlungen für faire Löhne und Arbeitsbedingungen zu schützen. Die Kommission hat heute Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts veröffentlicht, mit denen rechtliche Hindernisse für Tarifverhandlungen für Solo-Selbstständige beseitigt werden.

In der EU gibt es etwa 24 Millionen Solo-Selbstständige. Bislang hat die umstrittene Auslegung des EU-Wettbewerbsrechts dazu geführt, dass viele von ihnen von Tarifverhandlungen ausgeschlossen sind. Dies hat zu einer Zweiklassenbelegschaft geführt, wodurch die Beschäftigungsstandards in verschiedenen Branchen umgangen werden konnten, was für Arbeitgeber einen Anreiz darstellte, Soloselbstständige zu schlechteren Bedingungen zu beschäftigen.

Mit der heutigen Klarstellung wird das Grundrecht auf Tarifverhandlungen für echte Selbständige gewahrt. Gemeinsam mit den nationalen Mitgliedsgewerkschaften und dem EGB hat sich UNI Europa für diese wichtige Änderung eingesetzt.

"Die Klarstellung der Kommission ebnet den Weg für Tarifverhandlungen. Unser Mandat als Gewerkschaft wird gestärkt. Die Zeiten, in denen sich öffentliche Auftraggeber mit Verweis auf das EU-Wettbewerbsrecht vor Verhandlungen drücken konnten, sind vorbei", sagte Frank Werneke, Vorsitzender der deutschen Gewerkschaft ver.di.

"Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Würde der Menschen aus dem Bereich des Wettbewerbs herauszunehmen. Wenn die Löhne und Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern nur als Budgetlinie betrachtet werden, um sie zu drücken und einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen, führt dies zu einem Wettlauf nach unten. Starke Tarifverhandlungen sind die Lösung. Gemeinsam können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verhandeln, um einen gemeinsamen Boden der Würde für alle zu sichern", sagte Oliver Roethig, Regionalsekretär von UNI Europa.  

 

Mit den Leitlinien stellt die Kommission klar, dass Solo-Selbstständige, die Seite an Seite mit Arbeitnehmern arbeiten, Vereinbarungen aushandeln oder in bestehende Tarifverträge integriert werden können. Dies ist ein wichtiger Schritt für Arbeitnehmer in der audiovisuellen Produktion, wo es üblich ist, dass Arbeitnehmer und Solo-Selbstständige Seite an Seite arbeiten. Außerdem wird in den Leitlinien die Notwendigkeit anerkannt, wirtschaftlich abhängige Selbständige zu schützen.

UNI Europa begrüßt auch die Zusage der Europäischen Kommission, nicht in nationale und EU-Rechtsvorschriften einzugreifen, die Tarifverhandlungen für Solo-Selbstständige in bestimmten Sektoren oder für bestimmte Kategorien wie Kultur- und Kreativschaffende vorsehen.  

Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn für echte Selbstständige in allen Dienstleistungssektoren. Es schafft eine Rechtsgrundlage für die Beschäftigten der "Gig-Economy", um Tarifverhandlungen über ihre Löhne und Arbeitsbedingungen zu führen. UNI Europa ist jedoch weiterhin entschlossen, die Praktiken der Scheinselbstständigkeit in Europa zu unterbinden.

Weitere Informationen: