UNI unterzeichnet eine neue globale Vereinbarung mit der Societe Generale zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte der Gruppe

27.06.23

UNI unterzeichnet eine neue globale Vereinbarung mit der Societe Generale zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte der Gruppe

Paris, 27. Juni 2023 Die Société Générale hat mit der Gewerkschaft UNI Global eine neue weltweite Vereinbarung über Arbeitnehmerrechte unterzeichnet, die auf den früheren Vereinbarungen von 2015 und 2019 aufbaut. Die Vereinbarung stärkt die Rolle von UNI als Interessenvertreterin im Rahmen des Plans "Duty of Care" der Bank, legt neue Rechte für die Beschäftigten der Gruppe fest, modernisiert die Gewerkschaftsrechte und erkennt die Verpflichtungen der Bank an, die mit dem Aufkommen neuer Arbeitsformen einhergehen.

Die neue Vereinbarung, die für die 117.000 Beschäftigten der Societe Generale in 66 Ländern gilt, stärkt die Rolle der UNI als Interessenvertreterin durch einen formellen Mechanismus, der es ermöglicht, vor der Veröffentlichung des Plans zur Sorgfaltspflicht der Bank ein Feedback zum Bereich Humanressourcen zu geben und potenzielle Risiken und Abhilfemaßnahmen zu identifizieren.

Die Vereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren stärkt das Engagement der Societe Generale für die Grundrechte der Arbeitnehmer, einschließlich der Vereinigungsfreiheit, des sozialen Dialogs und des Zugangs zu den Gewerkschaften. Die Vereinbarung legt ein neues Minimum an Sozialrechtsgarantien für die Beschäftigten der Gruppe fest, wie z. B. einen 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub, einen einwöchigen Vaterschaftsurlaub bei vollem Festgehalt und ein Sterbegeld, das die bestehenden lokalen Systeme abdeckt oder ergänzt, in Höhe von bis zu zwei Jahresfestgehältern. Die Vereinbarung umfasst auch viele andere Themen wie Gesundheit, Sicherheit, Leben am Arbeitsplatz, Verhinderung von Diskriminierung, Belästigung und unangemessenem Verhalten, Vielfalt und Entwicklung der Gleichstellung der Geschlechter.  

Angesichts der massiven Digitalisierung des Finanzsektors, die die Arbeitsorganisation verändert, verpflichtet sich die Gruppe zur Förderung von Initiativen zur Telearbeit. Die Vereinbarung befürwortet auch die Vereinigungsfreiheit, den sozialen Dialog und die verantwortungsvolle Nutzung digitaler Werkzeuge im Rahmen eines verantwortungsvollen digitalen Ansatzes.

Anne-Sophie Chauveau-Galas, Leiterin der Personalabteilung der Société Générale-Gruppe, sagte:

"Als verantwortungsbewusster Arbeitgeber begrüßt Societe Generale diese neue globale Vereinbarung über Arbeitnehmerrechte, die über die grundlegenden Prinzipien hinausgeht und auch operative Umsetzungsrichtlinien zum Nutzen unserer Mitarbeiter in allen Regionen enthält. Seit 2015 haben Societe Generale und UNI Global Union eine kontinuierliche, positive und fruchtbare Beziehung aufgebaut und gepflegt. Diese neue Vereinbarung bietet eine gemeinsame Basis von Sozialrechtsgarantien und Schutz für alle Mitarbeiter der Gruppe."

UNI Global Die Generalsekretärin der Gewerkschaft, Christy Hoffman, sagte:

"Diese verstärkte Vereinbarung mit Societe Generale stellt UNI in den Mittelpunkt des Plans der Bank für die Sorgfaltspflicht im Bereich der Humanressourcen. Sie setzt auch einen neuen Maßstab für den Schutz der Beschäftigten im Finanzsektor, indem sie zum ersten Mal Gewerkschaftsrechte in Bezug auf Fernarbeit, KI und Digitalisierung auf globaler Ebene festschreibt. Da sich die Arbeitswelt in rasantem Tempo verändert, ist es wichtig, dass die Arbeitnehmer nicht zurückbleiben und an den Vorteilen der neuen Technologien teilhaben. Was wir erreicht haben, ist eine Vereinbarung, die für die Gegenwart richtig und für die Zukunft geeignet ist."

Bildnachweis: Copyright Societe Generale - Frédéric Clavière-Schiele, Leiter der Abteilung Soziale Angelegenheiten der Gruppe (links), unterzeichnet die neue Vereinbarung mit Christy Hoffman, Generalsekretärin der UNI Global Union.

Pressekontakte UNI Global Union:

Leonie Guguen, Senior Communications Manager, +41 79 137 5436 leonie.guguen@uniglobalunion.org

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