Die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit: UNI Global Union fordert Regierungen auf, bei Menschenrechtsverpflichtungen nicht nachzulassen

06.02.24

Die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit: UNI Global Union fordert Regierungen auf, bei Menschenrechtsverpflichtungen nicht nachzulassen

Angesichts der bevorstehenden Abstimmung über die europäische Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) am kommenden Freitag ruft UNI Global Union die Regierungen auf, diese Gesetzgebung zu unterstützen, die für die Verankerung der Menschenrechte in den Geschäftsabläufen und Wertschöpfungsketten von Unternehmen sowie in unseren Volkswirtschaften von entscheidender Bedeutung ist.

UNI-Generalsekretärin Christy Hoffman sagte:

"Angesichts der weltweiten Krise bei den Arbeitnehmerrechten fordern wir die europäischen Regierungen auf, die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit. Diese Gesetzgebung ist nicht nur für Europa wichtig, sondern auch für die Rechte der Arbeitnehmer und den Umweltschutz weltweit. Jetzt ist nicht die Zeit, von diesen Verpflichtungen abzurücken."

UNI-Mitgliedsorganisationen auf dem gesamten Kontinent - darunter PAM in Finnland und ver.di in Deutschland - drängen ihre VertreterInnen dazu, den Gesetzentwurf zu unterstützen. UNI Europa hat auch einen Aufruf an die Mitgliedsorganisationen gerichtet, ihre nationalen Regierungen zur Unterstützung der CSDDD zu drängen.

Zum schwankenden Standpunkt der finnischen Regierung sagte die PAM-Präsidentin Annika Rönni-Sällinen: "Es ist schwer zu verstehen, warum die Regierung bereit ist, die jahrelange Arbeit an der Richtlinie zur Unternehmensverantwortung in den Papierkorb zu werfen. Mit ihrer Hilfe schaffen wir ein faires Wettbewerbsumfeld, in dem Unternehmen verantwortungsvoll und nachhaltig agieren können."

Trotz einer EU-weiten Vereinbarung, die Ende des Jahres 2023, Deutschland angekündigt, dass es sich der Stimme enthalten wird, nachdem der Junior-Koalitionspartner der Regierung, die FDP, in letzter Minute sein Veto eingelegt hatte. Diese Ankündigung könnte andere Länder dazu veranlassen, ihre Position ebenfalls zu überdenken.

Die Verabschiedung der CSDDD hängt nun am seidenen Faden, weil die EU-Mitgliedsstaaten das Abkommen, das sie seit langem ausgehandelt hatten, durch ihre politischen Manöver durchbringen wollen. Dies steht im Widerspruch zu den Gewerkschaften - und den Arbeitgebern -, die bereits seit langem auf die Umsetzung der CSDDD gewartet und sich darauf vorbereitet haben, um die dringende Krise der Arbeitnehmerrechte auf der ganzen Welt anzugehen.

Die Bemühungen, die Messlatte für die Rechenschaftspflicht von Unternehmen im Bereich der Menschenrechte höher zu legen, sollten nicht nachlassen.

Lesen Sie mehr über den Standpunkt von UNI zur CSDDD hier.